Brief an das Hamburger Abendblatt zum Artikel vom 16.7.2002 im Wirtschaftsteil:
"Neue Jobs für Hamburg"
Hamburg, den 19.Juli 2002
Sehr geehrter Herr Heyl,
das Hamburger Abendblatt berichtete am 16.7.2002 unter dem Titel "Neue Jobs für Hamburg, Uldall: Arbeiten für den A380 gehen zügig voran".
Am Ende dieses Artikels wird über die anhängigen Klagen der von uns vertretenen Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss berichtet. Es heißt dort:
"Im Zusammenhang mit dem Mühlenberger Loch, Ausgleichsflächen und den Belastungen durch die Airbus-Fertigung sind noch eine Reihe von Gerichtsverfahren anhängig." Das ist richtig. Hierzu hat das Hamburger Abendblatt am 7. Juni 2002 berichtet: "250 Klagen gegen Airbus".
Falsch sind jedoch die sich anschließenden Aussagen:
- Falsch ist insbesondere, am 27. August werde das Hamburger Verwaltungsgericht über den wasserrechtlichen Teil des Planfeststellungsbeschlusses verhandeln.
- Richtig ist, dass das Verwaltungsgericht am 27. August 2002 über den Antrag der von uns vertretenen Kläger verhandeln und entscheiden wird, den Planfeststellungsbeschluss DA-Erweiterung A3XX insgesamt aufzuheben.
- Falsch ist die Aussage des Herrn Hartmut Wegener, Geschäftsführer der Realisierungsgesellschaft, ein Rückbau der bereits umgesetzten Baumaßnahmen käme jedoch auch bei ungünstigen Urteilen nicht in Betracht.
- Richtig ist: Der Planfeststellungsbeschluss leidet an besonders schwerwiegenden Fehlern. Dies ist bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände jedenfalls heute offensichtlich. Insbesondere, nachdem u.E. fest steht, dass die Länge der Start- und Landebahn für den planfestgestellten A3XX nicht ausreicht. Gerade deshalb will Airbus die Startbahn bekanntlich verlängern.
Gesetzliche Folge eines nichtigen Verwaltungsaktes ist der Rückbau der bis dahin vorgenommenen Baumaßnahme.
- Falsch ist die Aussage des Herrn Wegener, die Kläger hätten auch nach Einschätzung ihrer eigenen Anwälte keinen Anspruch auf einen Rückbau.
- Richtig ist: Das haben wir nie erklärt. Der von Herrn Wegener verbreiteten Unwahrheit treten wir ganz entschieden entgegen.
Offenbar weil Herr Hartmut Wegener einen Rückbau befürchtet, versucht er auf seine eigene Art, die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hamburg im Vorhinein öffentlich zu beeinflussen. Dem treten wir als Anwälte der Kläger entschieden entgegen.
Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Heyl, deshalb, den gemäß Ihrem Artikel im Hamburger Abendblatt vom 16.7.2002 aufgrund der falschen Aussage des Herrn Wegener entstandenen Eindruck zu berichtigen.
Wir gehen davon aus, dass dieses in der nächstfolgenden Ausgabe des Hamburger Abendblattes an gleicher Stelle wie der vorbenannte Artikel geschieht.
Zu einem Interview stehen wir dem Hamburger Abendblatt im Übrigen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Mohr/Rechtsanwalt
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