An den
Bundeskanzler
Dr. h.c. Gerhard Schröder
Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin






Hamburg, den 8.10.2004

Airbus Werkserweiterung Hamburg Finkenwerder

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

in den laufenden Gerichtsverfahren zur geplanten Airbus Start- und Landebahnverlängerung in Hamburg Finkenwerder vertreten wir 236 Betroffene und zwei anerkannte Naturschutzvereine.

Wir wenden uns außerhalb der gerichtlichen Verfahren an Sie, weil wir Sie darum bitten möchten, eine zumindest missverständliche Äußerung des Wirtschaftsstaatssekretärs Staffelt im Namen der Bundesregierung öffentlich zu korrigieren und dem möglicherweise erweckten Eindruck entgegenzuwirken, die Bundesregierung betreibe Wirtschaftsförderung unabhängig von rechtsstaatlichen Grenzen.

Unter unseren Mandanten befinden sich zehn Betroffene, deren Grundstücke für das Projekt in Anspruch genommen werden müssten. In dem von ihnen angestrengten Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg den zuvor von uns erwirkten Baustopp des Verwaltungsgerichts Hamburg bestätigt. Dabei hat das Oberverwaltungsgericht deutlich gemacht, dass der angegriffene Planfeststellungsbeschluss der Freien und Hansestadt Hamburg voraussichtlich rechtswidrig ist, weil nicht nur die Abwägung zwischen den Eigentümerinteressen der Kläger und den Interessen von Airbus und Stadt fehlerhaft war, sondern weil auch das Projekt in der Sache Enteignungen nicht rechtfertigt. Bereits der vorausgehende Planfeststellungsbeschluss zur Werkserweiterung in das Mühlenberger Loch ist vom Verwaltungsgericht Hamburg am 27.08.2002 wegen zu hoher Lärmbelästigungen aufgehoben worden.

Da die zuvor angedrohten Enteignungen nunmehr nicht mehr möglich sind, versucht die Freie und Hansestadt Hamburg, die benötigten Grundstücke freihändig zu erwerben, um das aus Sicht der Gerichte rechtswidrige Projekt innerhalb des von Airbus gesetzten Zeitfensters doch noch realisieren zu können. Einige der von uns vertretenen Kläger haben dahin zielende Angebote der Stadt abgelehnt und sprechen sich weiterhin für den Erhalt des Alten Landes und gegen die rechtswidrige erneute Werkserweiterung aus.  

Die Ankaufbemühungen der Stadt werden durch eine Medienkampagne begleitet, die im Ergebnis den erfolgreichen Klägern die Last einer Debatte um den Standort Deutschland aufbürdet und die vom Staatssekretär des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, Herrn Dietmar Staffelt, im Namen der Bundesregierung mit „angeheizt“ worden ist. Das ist der konkrete Anlass unseres an Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, gerichteten Wunsches.

Ausweislich eines Berichts des Hamburger Abendblattes vom 05.10.2004 soll die Bundesregierung die Auffassung vertreten, der Airbus Ausbau dürfe nicht scheitern. Herr Staffelt wird dabei sinngemäß dahingehend zitiert, dass die Bundesregierung dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg volle Unterstützung im Ringen um die Verlängerung der Start- und Landebahn zugesagt habe.

Wir wissen nicht, ob diese Zitate zutreffend sind und ob Herr Staffelt befugt war, für die Bundesregierung zu sprechen. Sollte beides der Fall sein, würde uns das aus (mindestens) zwei Gründen irritieren:

Zum einen halten wir die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze auch unter Berücksichtigung der aktuellen Debatte um den Standort Deutschland für einen Wettbewerbsvorteil, weil jeder Investor klar zwischen Erlaubtem und Verbotenem unterscheiden kann und dadurch die Investitionssicherheit erhöht wird. Sofern Herr Staffelt im Namen der Bundesregierung geäußert haben sollte, dass die Bundesregierung Wirtschaftsförderung auch unter Preisgabe rechtsstaatlicher Grundsätze betreiben will, hielten wir das mithin nicht nur unter juristischen, sondern auch unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten für überdenkenswert.

Zum anderen glauben wir nicht, dass sich die Airbus-Werkserweiterung als „Nagelprobe für den Standort Deutschland“ erweisen wird und Anlass zu Änderungen unseres Fachplanungsrechts gibt. Die derzeitige Aufregung halten wir für deutlich überhöht und die auch von der Wirtschaft angeheizte Debatte auch aus deren Sicht für wenig zielführend. Denn vorliegend geht es in der Sache nicht um zu verallgemeinernde Lasten und „Fesseln“ der Wirtschaft, sondern um konkrete Planungsfehler der Airbus Deutschland GmbH und der Wirtschaftsbehörde Hamburg. Beide haben in leichtsinniger Weise rechtliche Grundsätze ignoriert und darauf gehofft, dass die Macht des schon bisher eingesetzten Geldes auch die Gerichte nicht unbeeindruckt lassen würde. Dabei ist zu sehr aus dem Blick geraten, dass es zahlreiche Möglichkeiten gegeben hätte und auch noch gibt, den Luftfahrtstandort Hamburg zu fördern, ohne die Rechte der Anwohner und Natur so sehr zu strapazieren. Diese Möglichkeiten haben wir im Prozess aufgezeigt. Wenn Sie es wünschen, erläutern wir Sie Ihnen gerne näher.

Die negativen Folgen solcher Fehler nunmehr im Ergebnis wiederum den Klägern anzulasten, ist aus unserer Sicht unerträglich. Die Kläger haben die Fehlerhaftigkeit der Planung dargelegt und sind von den Gerichten bestätigt worden. Ihnen nunmehr nahezulegen, im vermeintlichen Interesse der Allgemeinheit ihre Heimat preiszugeben, kann nicht richtig sein, weil die Realisierung rechtswidriger Vorhaben niemals im Allgemeininteresse liegt.

Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, vor diesem Hintergrund darum, die bei Gericht erfolgreichen Kläger öffentlich darin zu bestärken, dass die Verteidigung des Alten Landes gegen eine rechtswidrige Planung aus Sicht der Bundesregierung nicht dem Wohl der Allgemeinheit widerspricht. Da die Äußerungen von Herrn Staffelt öffentlich im Raum stehen, wird das auch dieser Wunsch tun.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Peter C. Mohr
Rechtsanwalt

Rüdiger Nebelsieck, LL.M.
Fachanwalt f. Verwaltungsrecht

© by Dr.P.C. Mohr und Sylvia Borgmann, Hamburg 2000-2004. Letzte Änderung: 2004-10-08 06:56