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Termine
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Jeden 2.Dienstag im Monat
Schutzbündnistreffen
Gasthaus zur Alten Eiche, Nincoper Str.26.
Das Schutzbündnis für Hamburgs Elbregion steht u.a. für Nachfragen zu den Planunterlagen Landebahnerweiterung in das Alte Land zur Verfügung.
Das Schutzbündnis freut sich über Ihre Anregungen, Kommentare, Ihre Leserbriefe an die Presse und möchte Ihre ganz persönliche Meinung zur Airbus-Werkserweiterung, der aktuellen Rechtsprechung und der Situation der Betroffenen im Alten Land erfahren!
Sprecherin Schutzbündnis: Gabi Quast Tel.040 - 745 68 38,
e-mail: hgquast(et)t-online.de
- Jeden Montag um 19.30 Uhr
Montagsgebet
in der Neuenfelder Kirche St.Pankratius
Wir haben in dieser Zeit Gelegenheit zur Sammlung und Stille und zum Gebet für Neuenfelde und seine Zukunft, für Frieden, Zusammenhalt und alle Dinge, die uns beschäftigen, bedrängen oder bedrücken und für die wir danken möchten.
- Jeden Sonntag 9.30 Uhr: Gottesdienst in der Neuenfelder Kirche St.Pankratius
- HOTLINE DES SCHUTZBÜNDNISSES FÜR TERMINE und NEWS: Tel. 040-745 70 412
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Themen
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Die Klagschriften und Gerichtsentscheidungen zur EADS-Erweiterung Hamburg-Finkenwerder in das Mühlenberger Loch lesen sich spannend wie ein Kriminalroman. Schauen Sie in die Übersicht der Prozesse und klicken sich weiter in die umfangreichen Texte. Zum aktuellen Verfahrensstand hier eine vereinfachte Zusammenfassung:
- 18.12.2000 Im Eilverfahren Baustopp vom Hamburgischen Verwaltungsgericht verfügt
- 19.2.2001 Im Eilverfahren vom Oberverwaltungsgericht Baustopp im MüLo aufgehoben.
- Beschwerden vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen.
- Derweil hat das OVG Schleswig im Eilverfahren die Ausgleichsmaßnahme Haseldorfer Marsch für rechtlich unzulässig erklärt.
- 27.8.2002 Hauptsacheverfahren vor dem Hamburgischen Verwaltungsgericht (15 VG 1383/2002) mit dem Ergebnis, daß das VWG den Klägern vollumfänglich Recht gegeben hat. Der Planfeststellungsbeschluss der Wirtschaftsbehörde Hamburg vom 08.05.2000 ist antragsgemäß aufgehoben worden. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Leitsätze, Tatbestand und Entscheidungsgründe des Urteils
- In erneuten Eilverfahren lehnen Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht einen Baustopp ab ...
- Im Hauptsacheverfahren ist das Oberverwaltungsgericht zur Zeit mit der Berufung gegen das Urteil vom VWG befaßt ...
Virtueller Spaziergang zum Mühlenberger Loch: Großartige Elblandschaft unter weitem Himmel, herrliche Parks mit Aussicht, Ausflug mit der Fähre ins Alte Land, Treppenviertel Blankenese, dicke Pötte und Butsches beim Durchkentern und Weitersegeln.
Experten äußern sich:
Offene Briefe von Hamburger Bürgern, Flugblätter von Vereinen, Plakate, Zeichnungen, Gedichte, Lieder, jüngst auch zum "Lex Airbus", "flüchtige Gedanken" von der Insel Vilm und das Neue Hamburger Airbus-Rechenbuch von Jörn Wittern
Nützliche Bookmarks und Links
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Neu auf elbbucht.de
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- 2.1.2005 Statistik
- 42.327 Besuche (visits) und 353.675 Anfragen (hits) im vergangenen Jahr vom 1.Januar 2004 bis zum 1.Januar 2005.
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Rettet das Muehlenberger Loch!
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Süder- und Norderelbe vereinigen sich hinter dem Hamburger Hafen zu einem breiten Mündungsstrom. Ebbe und Flut der Nordsee wirken bereits hier auf den Fluß ein, sodaß das größte Süßwasserwatt Europas entstehen konnte, das sogenannte "Mühlenberger Loch".
Obwohl das Mühlenberger Loch als europäisches Naturschutzgebiet unantastbar sein sollte, wurde im Wettlauf um die Produktion des Airbus A380 bereits mit der Zuschüttung begonnen und die erste Halle errichtet. Die Flugzeugwerft EADS wird zur Zeit ohne tragfähige rechtliche Grundlage in das Süßwasserwatt der Elbe hinein erweitert.
So wird nicht nur ein Refugium der Natur vernichtet, sondern auch das Herzstück einer großartigen Kulturlandschaft unwiederbringlich zerstört und schrittweise weiter angegriffen ...
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News
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Tagesmeldungen
- 21.11.2005 Wäldchen am Ende der Süderelbe vorerst gerettet: OVG schützt Behausungen der Fledermäuse. Presseerklärung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg, Presseerklärung der Anwälte der Naturschutzverbände
- 18. April 2005
Airbus-Landebahn weiterhin ohne Bedarf
Airbus und Stadt Hamburg verfügen offensichtlich nicht über neue Fakten
- 18. April 2005
Mühlenberger Loch: Ausgleich auch nach fünf Jahren nicht umgesetzt
BUND Hamburg reicht bei der Europäischen Union Beschwerde ein / Realisierungsgesellschaft gaukelt fachgerechten Ausgleich vor
- 10.Januar 2005
BUND wirft der Realisierungsgesellschaft unseriöse Argumentation vor
- 4.Januar 2005
Start- und Landebahnverlängerung:
Klage des BUND geht in die nächste Instanz
- 19.12.2004
Der Kirchenvorstand der St.Pankratiuskirche Neuenfelde informiert, worum es in Neuenfelde geht.
- 12.12.2004
SCHUTZBÜNDNIS FÜR HAMBURGS ELBREGION:
"Kommentar zum Verhandlungsprotokoll über Leistungen zum Schutz der Kulturlandschaft des Alten Landes und zum Erhalt des Dorfes Neuenfelde"
Das Schutzbündnis für Hamburgs Elbregion unterzieht den Katalog von Zusagen, die im Zuge eines Grundstücksverkaufs der Stadt abgerungen wurden, einer kritischen Prüfung. Was sind die Zugeständnisse wirklich wert?
- 23.11.2004
Pressemitteilung des Kirchenvorstandes
der Ev.-luth. St. Pankratius-Kirchengemeinde in Hamburg-Neuenfelde:
"Der Kirchenvorstand bekräftigt seinen Beschluss vom 18. Oktober 2004.
Alle Gespräche der vergangenen Wochen mit der Stadt und Airbus haben zu keiner Änderung der geplanten Airbus Start- und Landebahnverlängerung geführt. Das Vorhaben ist laut Beschluss des Hamburger Oberverwaltungsgerichts nicht gemeinnützig, sondern rechtswidrig. Die Kirchengemeinde hält sich daran, zumal sie dem Gemeinwohl verpflichtet ist.
Der Kirchenvorstand hat heute einstimmig beschlossen: Er führt fortan keine außergerichtlichen Gespräche über den Verkauf des Grundstücks der Kirchengemeinde."
- 19.11.2004
Der Kirchenvorstand in Hamburg-Neuenfelde äußert sich nach Mediationsgesprächen:
"Der Airbuskonzern verweigert bislang den Hamburgern alle Gespräche, die auch von ihm Beweglichkeit in der Frage dieser Start- und Landebahnverlängerung verlangen.
Der Kirchenvorstand bleibt weiterhin gerne bereit, Gespräche zu führen, allerdings fortan nur solche Gespräche, in denen auch Airbus von vornherein zu wesentlichen, dem Gemeinwohl dienenden Zugeständnissen in der strittigen Verlängerung seiner Start- und Landebahn bereit ist."
Lesen Sie hier das Original der Mitteilung des Kirchenvorstands als PDF. "Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob man diesem Original oder seiner verfälschend verkürzten Darstellung in den Medien folgt."
- Wie würde sich eine Landebahnerweiterung über die jetzige Deichlinie hinaus auswirken?
Die "Bürgervertretung Neuenfelde Francop Cranz"liefert auf ihrer Web-Site Gutachten mit Luftbildern und Infos.
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3.11.2004
DIE WELT veröffentlicht zur Debatte den Beitrag von
Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck:
"Verkehrte Welt im Airbus-Streit"
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25.10.2004 Hark Bohm faßt zusammen, was nicht nur die Neuenfelder bewegt: "Wir, die Neuenfelder ..."
- 21.10.2004 Presseerklärung Schutzbündnis für Hamburgs Elbregion zum Bürgermeistertermin
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21.10.2004 Der Stern berichtet: "Wir verkaufen nicht"
- 20.10.2004 Presseerklärung des BUND:
"Airbus: Salamitaktik und unehrliche Politik haben nichts mit verantwortungsvollem staatlichen Handeln zu tun
BUND hält Widerstand von Obstbauern und Kirche für einen entscheidenden Beitrag zur rechtstaatlichen Kultur / Bürgermeister soll sich von Startbahn verabschieden
Vor dem Hintergrund des sich zuspitzenden Konfliktes um die Start- und Landebahnverlängerung erinnert der BUND daran, dass vor allem die Politik unter den Bürgermeistern Henning Voscherau und Ortwin Runde verantwortlich für die Beschädigung des Standortes Hamburg ist. Bereits im Frühjahr 1998 hatte Airbus klare Vorgaben für die Standortentscheidung zur Endlinienfertigung der A 380 vorgegeben: Mit Auslieferungszentrum braucht das Unternehmen mehr als 3.000 Meter Start- und Landebahn (Airbus-Requirements, April 1998). Beantragt wurden aber gerade wegen der jetzt sichtbar gewordenen komplizierten Eigentumsverhältnisse nur 2.684 Meter, die innerhalb des Werksgeländes umgesetzt werden konnten. Nur so war damals die enge zeitliche Vorgabe für die Standortentscheidung planrechtlich zu bewältigen.
"Die Verantwortlichen in Hamburg haben also zu Beginn des Verfahrens nicht alle Karten auf den Tisch gelegt, getrickst und die Menschen in Neuenfelde für dumm verkauft. Dies rächt sich nun in eklatanter Form und es ist unerträglich, dass von Seiten Airbus und der Stadt alles versucht wird, den Schwarzen Peter den Obstbauern, der Kirchengemeinde und den Naturschützern zuzuschieben", sagte Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND. "Der Widerstand macht deutlich: Wir leben in einem Rechtsstaat und der Schutz vor staatlicher Willkür funktioniert".
Selbst mit einem kompletten Ankauf der Grundstücke hat Airbus weder für die eigentliche Werkserweiterung noch für die Start-und Landesbahnverlängerung Rechtssicherheit. Weiterhin hat das VG Hamburg in erster Instanz den Planfeststellungsbeschluss zur Zuschüttung des Mühlenberger Loch für rechtswidrig erklärt (VG Hamburg, 27.08.2002, 15 VG 1383/02). Und aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 07.09.2004; Verfahren C 127/02) geht der BUND nunmehr davon aus, dass auch die Naturschutzverbände nicht mehr allein an der Zulässigkeit der Klage scheitern werden und endlich die naturschutzrechtliche Prüfung des skandalösen Verfahrens zur Zerstörung des Mühlenberger Lochs erfolgen kann.
Der Erste Bürgermeister Ole von Beust ist aus Sicht des BUND nun gut beraten, sich von der Start- und Landebahnverlängerung zu verabschieden. Der Standort Hamburg-Finkenwerder ist hoch produktiv und kann nach eigenen Aussagen von Airbus das Projekt A 380 auch mit der vorhandenen Start- und Landebahn bewältigen: Es werden also nicht die Lichter ausgehen.
"Verantwortungsvolle Standortpolitik heißt auch, die Grenzen einer flächenintensiven Industrie im Stadtstaat Hamburg zu erkennen und klare stadt- und landschaftsplanerische Vorgaben dem Unternehmen vorzugeben", so Manfred Braasch abschließend an die Adresse des Rathauses.
Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040-600 38 712
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19.10.2004 Schalfhoff live, Gabi Quast und Manfred Braasch verfechten brilliant den Neuenfelder Standpunkt gegen Ex-Bürgermeister Voscherau (SPD) und den CDU-Fraktionsvorsitzenden. Wiederholung am Mittwoch um 15:30 Uhr, Sonntag um 15:00. Zuschauerbefragung: Fifty-fifty
- Ergebnisse der Kirchenvorstandssitzung am 18. Oktober 2004
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18.10.2004 Täglich ist Neuenfelde nun in den Schlagzeilen der Hamburger Lokalpresse. Aus etwas mehr Distanz berichtet die Frankfurter Rundschau:
"In Hamburg spitzt sich der Streit über die Landebahnerweiterung für den Flugzeugbauer Airbus dramatisch zu. Eine Handvoll Obstbauern und die Kirche, die erfolgreich gegen ihre Zwangsenteignung zugunsten der Werkserweiterung geklagt haben, haben alle Kaufofferten der Stadt bis- her abgelehnt.
Sollte die Stadt die von der Airbus-Konzernspitze in Toulouse geforderte Zusage der Landebahnerweiterung bis Ende dieses Monats nicht einhalten, drohe Hamburg als Luftfahrtstandort in die zweite Klasse abzusteigen, befürchten Senat und Airbus Deutschland. jöb"
Abgebildet ist auch ein dpa Luftfoto, auf dem zwar Landebahn und die zur Debatte stehenden Obstbauflächen, nicht aber die unmittelbar benachbarte Kirche abgebildet ist.
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14.10.2004 Die Süddeutsche Zeitung berichtet:
"Mit Millionen gegen eine Handvoll Obstbauern. Das Dorf Neuenfelde verhindert seit langem den Ausbau der Airbus-Startbahn bei Hamburg - nun bietet der Konzern viel Geld"
- Freitag, den 8.Oktober 2004
Presseerklärung der Anwälte Dr.Peter C.Mohr und Rüdiger Nebelsieck:
Airbus-Werkserweiterung:
Kläger fordern Bekenntnis des Bundeskanzlers zur Rechtsstaatlichkeit
Korrektur der Äußerungen des Wirtschaftsstaatsekretärs Staffelt?
Für die von uns vertretenen 236 Kläger gegen die erneute Verlängerung der Start –und Landebahn in Finkenwerder haben wir heute den in der Anlage beigefügten Brief an den Bundeskanzler geschickt und ihn um die Korrektur missverständlicher Äußerungen gebeten.
Anlass des Briefes sind im Hamburger Abendblatt zitierte Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium zur aktuellen Debatte um die rechtlich gescheiterte Airbus-Werkserweiterung. Danach soll sich die Bundesregierung dahingehend geäußert haben, dass der Airbus Ausbau nicht scheitern dürfe und Hamburg die volle Unterstützung der Bundesregierung erhalten werde.
Wir halten diese Äußerungen für korrekturbedürftig, weil sie den Eindruck erwecken könnten, als begrüße die Bundesregierung die Realisierung einer rechtswidrigen Planung und betreibe Wirtschaftsförderung auch jenseits verfassungsrechtlicher Grenzen.
Dazu Rechtsanwalt Dr. Peter C. Mohr: „Rechtsstaatlichkeit ist kein Standortnachteil, sondern sogar ein Vorteil. Jeder Investor kann in einem Rechtsstaat klar zwischen Erlaubtem und Verbotenem unterscheiden. So wird nicht nur die Investitionssicherheit erhöht, sondern es werden auch gleiche und gerechte Bedingungen für alle Investoren geschaffen.“
Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck zum gleichen Thema: „Jeder Appell der Politiker an die Kläger, im vermeintlichen Interesse der Allgemeinheit den Widerstand gegen ein rechtswidriges Projekt aufzugeben, ist ein Widerspruch in sich. Die Fehler von Wirtschaftsbehörde und Airbus dürfen nicht den erfolgreichen Klägern angelastet werden. Sie haben seit Jahren auf die unüberwindbaren rechtlichen Hürden hingewiesen, die Airbus und die Stadt in der Hoffnung auf die Macht der Milliarden leichtfertig ignoriert haben.“
Dr. Peter C.Mohr
Rechtsanwalt
Rüdiger Nebelsieck, LL.M.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- Dienstag, den 10.August 2004
Presseerklärung der Anwälte Dr.Peter C.Mohr und Rüdiger Nebelsieck:
Airbus-Erweiterung:
OVG bestätigt Baustoppentscheidung des Verwaltungsgerichts
Erfolg der enteignungsbedrohten Kläger
Mit soeben übermitteltem Beschluss vom gestrigen Tage hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Beschwerden von Wirtschaftsbehörde und Airbus gegen den Baustoppbeschluss des Verwaltungsgerichts für zahlreiche der enteignungsbedrohten Kläger zurückgewiesen.
Damit bleibt der vom Verwaltungsgericht angeordnete Baustopp bis zum rechtskräftigen Abschluss der Klagverfahren bestehen. Die drohenden Enteignungen der Kläger sind auf absehbare Zeit abgewendet. Ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des OVG gibt es nicht.
Die Entscheidungsgründe liegen uns derzeit noch nicht vor, so dass wir Ihnen inhaltliche Stellungnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt übermitteln können.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rüdiger Nebelsieck zum Entscheidungstenor:
“Wir sind nach den umfangreichen Arbeiten der letzten Monate unendlich erleichtert, dass wir in diesem Verfahren auch das OVG Hamburg von der Rechtswidrigkeit der Planung überzeugen konnten. Mit der heutigen Entscheidung beweist der Rechtsstaat, dass er auch in politisch überlagerten Großverfahren funktionieren kann. Ich gehe davon aus, dass mit der heutigen Entscheidung keine Arbeitsplatzverluste bei Airbus verbunden sein werden und es allen Beteiligten gelingen wird, eine die Anwohner und die Natur weniger belastende Lösung zu finden.“
Hamburg, 10.08.2004
Nebelsieck/
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Die Presseerklärung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg bitte hier aufrufen, die Entscheidung als PDF herunterladen.
Schutzbündnis für Hamburgs Elbregion: Pressemitteilung .
Es berichten: Die TAZ: "Gericht rettet Neuenfelde vor Airbus",
Der Spiegel und die
Netzeitung.
- Montag, den 28.Juni2004
Presseerklärung der Anwälte Dr.Peter C.Mohr und Rüdiger Nebelsieck:
Airbus Werkserweiterung:
Verwaltungsgericht ordnet Baustopp an
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat „ernsthafte Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zur Airbus-Werkserweiterung
Mit soeben übermittelter Entscheidung vom heutigen Tage (15 E 2345/04 und 2865/04) hat das Verwaltungsgericht Hamburg für alle 35 von uns vertretenen enteignungsbedrohten Kläger die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet, mithin einen Baustopp verhängt.
Das Verwaltungsgericht hat auf Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung das Interesse der Kläger an einem Baustopp höher eingestuft als das Interesse der beklagten Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Airbus Deutschland GmbH an der zügigen Vollziehung der Ausbaumaßnahmen.
Dabei hat das Verwaltungsgericht in seine Abwägung eingestellt, dass die im Streit stehende nochmalige Verlängerung der Start- und Landebahn aus zeitlichen Gründen zu scheitern droht. Da das Gericht indes die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses der Wirtschaftsbehörde als „ernstlich zweifelhaft“ eingestuft hat, überwiegen aus Sicht des Gerichts trotzdem die für einen Baustopp sprechenden Interessen. Das Gericht sieht es als „überwiegend wahrscheinlich“ an, dass die Kläger nicht nur in diesem Eilverfahren, sondern auch in der Hauptsache obsiegen werden.
Tragend war für das Gericht dabei, dass bereits der vorherige Planfeststellungsbeschluss vom 08.05.2000 zur Erweiterung in das Mühlenberger Loch als rechtswidrig erkannt und aufgehoben worden ist. Das Gericht hatte vor diesem Hintergrund keinen Anlass, weitergehende Prüfungen vorzunehmen, hat indes unsere Begründungen dahingehend gewürdigt, dass „auch sie zu manchen Zweifeln Anlass geben.“
Dazu Rechtsanwalt Dr. Peter C. Mohr: „Mit der heutigen Entscheidung haben die Kläger nach dem vorläufigen Baustopp für den Deichdurchbruch einen ganz wichtigen weiteren Etappensieg errungen. Das macht uns für die weiteren Verfahrensschritte Mut.“ Sein Kollege Rüdiger Nebelsieck: „Der Beschluss zeigt, dass die Gesetze auch für Airbus gelten. Wir werden in den nächsten Monaten hart dafür arbeiten, dass die Entscheidung auch in den nächsten Instanzen Bestand haben wird.“
Dr. Peter C. Mohr
Rechtsanwalt
Rüdiger Nebelsieck, LL.M.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Für Rückfragen: 040 - 30 62 42 35
Diese Presseerklärung als PDF zum Herunterladenf
- 20.5.2004 Himmelfahrt:
Oberverwaltungsgericht bestätigt Baustopp: Vorerst kein Abriss des Deiches!
Das Buxtehuder Tageblatt berichtet und Die Welt.
- 19.5.2004 Presseerklärung:
"Airbus-Startbahnverlängerung:
Verwaltungsgericht Hamburg untersagt geplanten Deichabriss
Vorläufiger Baustopp als Etappensieg der Kläger
Mit Beschluss vom heutigen Tage hat das Verwaltungsgericht Hamburg die für heute geplanten Deichrückbauarbeiten am Neuenfelder Hauptdeich vorläufig untersagt.
Die geplanten Deichrückbaumaßnahmen sind Teil der Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses der Wirtschaftsbehörde vom 29.04.2004 zur (nochmaligen) Verlängerung der Airbus Start- und Landebahn. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss hatten wir am 05.05.2004 unmittelbar nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses für bislang 160 Betroffene Klage erhoben und für bislang 20 Enteignungsbetroffene zusätzlich einen Antrag auf Erlass eines Baustopps gestellt.
Vor einigen Tagen dann hat uns ein anonymer Brief mit dem Inhalt erreicht, dass Airbus in Abweichung von allen bisherigen Plänen zu Beginn aller Arbeiten den Neuenfelder Hauptdeich in südlicher Verlängerung der Start –und Landebahn beseitigen wolle. Airbus, so der Informant, hoffe darauf, dass die Kläger bei Gericht wegen der Feiertage keinen rechtzeitigen Rechtsschutz würden erzielen können.
Das Verwaltungsgericht ist der klägerischen Argumentation in seinem heutigen Beschluss weitgehend gefolgt und hat zutreffend darauf hingewiesen, dass Gründe für eine besondere Eilbedürftigkeit gerade der Deichbeseitigung kaum erkennbar seien und diese wohl eher eine Signalwirkung für die Kläger haben solle. Für das Interesse der Kläger daran, dass derzeit noch keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, spreche auch, dass die Rechtmäßigkeit des mit der Klage angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses „erheblichen Bedenken“ ausgesetzt sei.
Die Airbus Deutschland GmbH hat angekündigt, gegen diesen Beschluss umgehend Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht einzulegen. Die Kläger sind zuversichtlich, dass auch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht weder Gefährdungen der Sicherheit noch die mit den Deichrückbaumaßnahmen in Wirklichkeit allein geplante Demoralisierung der Kläger gestatten wird."
Für Rückfragen: 040 - 30 62 42 35
Dr. Peter C. Mohr
Rechtsanwalt
Rüdiger Nebelsieck, LL.M.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Pressemitteilung der Verwaltungsgerichte Hamburg, Spiegel-Online und Reuters sowie die FAZ.Net und weitere berichten.
- 24.4.2004
Verhüllung vor drohendem Abriss
Heute früh wurde das Haus Rosengarten 50 in Neuenfelde verhüllt -
durch Verhüllung der Opfer wird das Unrecht plötzlich sichtbar! Nummer 50 ist eins der drei Häuser, die ab Montag voreilig für den Bau der Landebahnverlängerung abgerissen werden -lange vor dem Planfeststellungsbeschluss.
Neuenfelde lässt sich nicht unterkriegen! Die starke Klägergemeinschaft ist fest entschlossen, gerichtlich gegen die Verlängerung der Landebahn vorzugehen.
SCHUTZBÜNDNIS FÜR HAMBURGS ELBREGION, Gabi Quast, heute nur unter 0170 / 180 39 31
Pressemitteilung des Schutzbündnisses zum drohenden Abriss
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10.Februar 2004
Das Schutzbündnis für Hamburgs Elbregion appeliert an die Hamburger Bürgerschaft und teilt der Presse mit:
Ohne Bedarf am Rechtsstaat sägen?
Im Wirtschafts- und Rechtssausschuss am 21.1.04 legten die Bürgerschaftsabgeordneten großen Wert darauf, dass der Bedarf für die geplante Start- und Landebahnverlängerung im laufenden Planfeststellungsverfahren geprüft werden muss.
Im Erörterungstermin des Planfeststellungsverfahrens konnte Airbus den Bedarf für eine Landebahnverlängerung nicht plausibel darlegen.
- Es gibt kein Frachtflugzeug mit dem maximalen Abfluggeweicht 620 to.
- Es gibt kein Frachtflugzeug, das mit den untersuchten Triebwerken bestellt wurde.
- Das 1.Gutachten, das den Bedarf begründete, wurde gar nicht mehr vorgestellt. Das 2. Gutachten basiert auf Eingangsdaten von Airbus. Ein Flugzeug würde jedoch abstürzen, wenn die im Gutachten angegebenen Parameter tatsächlich geflogen werden würden.
- Wenn die Berechnungen stimmen, dann gelten sie nicht nur für das leichte Frachtflugzeug, sondern erst recht für die schwerere Passagierversion.
- Airbus war nicht bereit, die notwendigen und verfügbaren Start- und Landestrecken grafisch darzustellen und mit der Ist-Situation zu vergleichen. Dem Gutachter wurde zu Fragen der Sicherheitsabstände ein Maulkorb erteilt.
- Airbus hat erneut versucht, die Behörde und die Einwender zu täuschen und zu betrügen. Sie haben auf großen Präsentationen Sicherheitszonen dargestellt, die es nicht gibt. Die Planfeststellungsbehörde war nicht bereit, die Deutsche Flugsicherung im Erörterungs-verfahren um Aufklärung zu bitten. Insgesamt schien die Planfeststellungsbehörde nicht bereit, in Anwesenheit der Einwender durch Fragen an den Antragsteller für Klarheit zu sorgen.
Wir sind der Meinung, dass es ein unglaublicher Vorgang ist, wenn ein großes Unternehmen wie Airbus, das für sich reklamiert im Sinne des Allgemeinwohls zu arbeiten, Behörde, Parlamentarier und betroffene Bürger versucht zu belügen.
Es ist mit dem Allgemeinwohl nicht zu vereinbaren, wenn Airbus seinen Bedarf nicht einmal mehr begründen will und sich nur noch auf die Zusage des Senats aus 1997/1999 beruft.
Ohne Bedarf kein Gesetz! Anders geht das nicht!
Es gibt keine Veranlassung mehr, am 11.2.04 einem Werksflugplatz-Enteignungsgesetz zuzustimmen, mit dem Neuenfelder BürgerInnen und die Neuenfelder Kirchengemeinde enteignet werden sollen, wenn der Bedarf auf Täuschung beruht.
Die Verantwortung liegt nun wieder bei den Bürgerschaftsabgeordneten. Sie müssen über den Bedarf und den Nutzen des Gemeinwohls debattieren. Es ist von der in der Wirtschaftsbehörde eingebundenen Planfeststellungsbehörde nicht zu erwarten, dass sie unbefangen den Bedarf prüft.
Sie unterliegt der politischen Prämisse, dass der Bedarf unabhängig von einer gründlichen Prüfung auf jeden Fall besteht. Täuschungen und Absurditäten nimmt man im Rathaus dankend in Empfang.
Wir stehen heute, Dienstag, 10.02.04 in der Zeit von 13.00 bis 17.00 Uhr für Ihre telefonischen Nachfragen zur Verfügung:
Gabi Quast, Tel.: 040/745 68 38 und Jeannnette Kassin, Tel.: 0174-8926566
- 5.Februar 2004
Einwender unterbrechen die Erörterung zur Airbus-Landebahnverlängerung
Das SCHUTZBÜNDNIS FÜR HAMBURGS ELBREGION gibt der Presse durch seine Sprecherin Gabi Quast
bekannt:
"Wir haben uns heute mit den Einwendern entschlossen, die Erörterung zur Airbus-Landebahnverlängerung zu unterbrechen.
Unsere schwerwiegenden Einwendungen gegen die Landebahnverlängerung nehmen wir damit keinesfalls zurück.
Die Gründe für die Unterbrechung sind:
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Die von Airbus genannte und eingeforderte „Geschäftsgrundlage“ für die Verlängerung basiert auf Senatsverträgen von 1997 und 1999, die laut Senator Uldall „nicht öffentlich zu machen sind“.
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Die Planfeststellungsbehörde hat die gesetzliche Frist für den Erörterungstermin deutlich überschritten. Für uns ist klar, dass damit der Politik die Gelegenheit gegeben werden sollte, das Enteignungsgesetz noch „zeitgerecht“ zu verabschieden.
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Am 04.02.04 wurde durch kritisches Hinterfragen deutlich, dass im 1. Verfahren die erforderlichen Sicherheitsabstände nicht eingehalten wurden, keine Hindernisfreiheit gegeben war und mit dem neuen Verfahren die Fehler des alten Planfeststellungs-beschlusses zur Airbus-Erweiterung ins Mühlenberger Loch geheilt werden sollen.
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Airbus hält die erforderlichen Sicherheitsabstände auch in diesem Verfahren nicht ein und ist nicht bereit, die wirklich verfügbaren Start- und Landestrecken der verschiedenen Verfahren grafisch aufzuzeigen.
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Der Leiter der Planfeststellungsbehörde, Dr. Aschermann, hat den alten fehlerhaften Planfeststellungsbeschluss vor Gericht gegen uns zu verteidigen. Durch sein Verhalten wurde deutlich, dass er nicht unbefangen über den neuen Antrag entscheiden kann. So stellt er selbst keine Fragen an den Antragsteller, stellt seinen Klärungsbedarf zurück, um später ohne öffentliche Beteiligung zu prüfen und zu entscheiden. Wenn die kritischen Einwender zu deutliche Fragen an den Antragsteller stellen, wirft er sich zu Airbus’ Schutz auf. Er verweigert, Gutachter, z. B. von der Deutschen Flugsicherheit, zusätzlich kommen zu lassen, um die Fragen der Einwender zu beantworten.
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Die Betroffenen wurden von Politikern auf das Planfeststellungsverfahren verwiesen. Dort würde der Antrag geprüft und entschieden. Inzwischen hat die Politik entschieden, dass mit dem Enteignungsgesetz auch der Bedarf bestimmt würde. Somit gibt es die notwendige Ergebnisoffenheit des Planfeststellungsverfahrens nicht. Damit gibt es zurzeit keinen Grund, weiter zu erörtern.
Unsere Forderungen für eine Fortsetzung des Verfahrens sind:
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Herr Dr. Aschermann muss seiner Garantenpflicht nachkommen und zuerst die Widersprüche des Planfeststellungsbeschlusses Airbus-Erweiterung Mühlenberger Loch klären.
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Er muss das Parlament vor der Abstimmung des Enteignungsgesetzes informieren.
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Die Befangenheit von Herrn Dr. Aschermann muss geprüft werden.
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Die Bedingungen für die Einwender müssen verbessert werden, z. B. Tonbandaufzeichnungen für das Protokoll."
Das Tageblatt, die TAZ und DIE WELT und das Hamburger Abendblatt schildern u.a. den Eklat.
- 4.Februar 2004
Der BUND fordert: Keine Enteignung! Bitte als PDF Unterschriftenliste aufrufen.
- 3.Februar 2004
"Airbus verpasst eigenem Gutachter Maulkorb"
Das Schutzbündnis für Hamburgs Elbregion informiert auf der Web-Site Neuenfeldebrauchtuns.de über den Fortgang der Erörterung zur Landebahnerweiterung. TAZ: "Kryptischer Gutachter".
- 1.Februar 2004
Die Erörterung zur Landebahnerweiterung beginnt nicht ohne Überraschungen ... Es stellt sich die Frage, ob das Verfahren mit offenem Ergebnis begonnen wird oder das Ergebnis schon feststeht.
Das Schutzbündnis für Hamburgs Elbregion informiert auf der Web-Site Neuenfeldebrauchtuns.de über die Erörterung zur Landebahnerweiterung. Die taz berichtet über den Beginn der Erörterung und den Sachstand, das Tageblatt über Hintergründe der Fristenverschleppung. Die Welt und das Hamburger Abendblatt .
- 26. Januar 2004
Prof.Hark Bohm legt gründliche Recherche vor zur
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Voraussetzung und wirtschaftlichen Wirkung der Zuschüttung des Mühlenberger Lochs,
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der Verlängerung der Landebahn auf Finkenwerder
und der Enteignung in Neuenfelde
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zwecks Verlängerung der verlängerten Landebahn
bitte hier als PDF aufrufen
- 22.1.2004
Beratung der Bürgerschaftsausschüsse zum Enteignungsgesetz im Hamburger Rathaus. BUND-Anwalt Rüdiger Nebelsieck warnt vor einem Präzedenzfall
"Das geplante Enteignungsgesetz zugunsten des Airbus-Werksflugplatzes in Finkenwerder könnte einen Präzedenzfall schaffen, der Enteignungen zum Zwecke der Wirtschaftsförderung möglich macht. "Ich glaube, dass das um sich greifen kann", so Rüdiger Nebelsieck, Rechtsanwalt des BUND, gestern Abend bei einer Anhörung der Bürgerschaft. Sollten andere Branchen ein ähnliches Gesetz fordern, sehe er "erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten". (weiter vgl.taz)
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Der Süderelberaum: Zerstört und enteignet?
Es steht viel auf dem Spiel. Der Süderelberaum mit seiner Natur- und Kulturlandschaft, dem Obstbau und seinen Dorfstrukturen droht der Wachsenden Stadt und dem Flugzeugbauer Airbus zum Opfer zu fallen. Start- und Landesbahnverlängerung, Enteignungsgesetz und Ortsumgehung Finkenwerder sind hierbei die wichtigsten Themen, die nicht zu letzt viele Anwohner beschäftigen.
Die nächste Hamburger Regierung wird in jedem Fall weit reichende Entscheidungen zum Süderelberaum treffen. Der BUND fordert die Parteien der Hamburger Bürgerschaft auf, jetzt Farbe zu bekennen und lädt alle Interessierten herzlich ein!
Dienstag, 03. Februar 2003, 19 Uhr
Bundt s Gartenrestaurant, Hasselwerder Straße 85 in Hamburg-Neuenfelde.
Es diskutieren
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Bernd Reinert, CDU, stellvertretender Fraktionssprecher
- Christian Maaß, GAL, stellvertretender Fraktionssprecher
- Leif Schrader, FDP Landesvorsitzender und Bürgerschaftsabgeordneter
- Ingo Egloff, SPD, stellvertretender Fraktionssprecher (angefragt)
- Peter Lorkowski, PaRO, umweltpolitischer Sprecher
- Manfred Braasch, BUND Hamburg
Moderation: Friederike Krumme, NDR Fernsehen
BUND-Landesverband Hamburg, Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Tel.: 040-600 386-0; Fax: 040-600 387-20
- 29.12.2003
Mahnwache zum Enteignungsgesetz in Bannmeile verboten. Presseerklärung des Schutzbündnisses für Hamburggs Elbregion
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16.12.2003
Enteignungsgesetz gegen Bürger für zweifelhafte Airbus-Landebahn?
Der Hamburger Senat will von der Bürgerschaft das für die Landebahnerweiterung ins Alte Land geplante Enteignungsgesetz am 30.12.2003 absegnen lassen: Regisseur und Rechtsgelehrter
Prof. Hark Bohm schreibt dem Hamburger Ersten Bürgermeister Ole von Beust einen Offenen Brief, warum damit Rechtsstaatlichkeit und Bürgervertrauen zutiefst verletzt und die Finanzen der Hansestadt um weitere 100 Millionen erleichtert werden!
Schutzbündnis für Hamburgs Elbregion:
Pressemitteilung zum Enteignungsgesetz
und
Kommentar zum Enteignungsgesetz (Worddokumente zum Herunterladen)
- 1.12.2003
Das Alte Land protestiert: "Lautstark und meilenweit"
- Für den Erhalt Neuenfeldes und gegen die geplante Airbus-Landebahnverlängerung
- Für den Erhalt des Obstbaus und gegen die Kündigung der Pachtverträge mit der Liegenschaft
- Für den Erhalt der Kulturlandschaft und gegen die Inanspruchnahme der Obstbauflächen durch
Südtrasse, A 20 und A 26
- Für den Erhalt des Eigentums und gegen das Enteignungsgesetz des Hamburger Senates
Heute früh ist ein eindrucksvoller Protest-Konvoi von etwa 150 Treckern im Alten Land aufgebrochen. Die Fahrt führt über den traditionellen Obstmarschenweg, der Erste und Zweite Meile des Alten Landes in Niedersachsen mit der Dritten Meile in Hamburg verbindet. Weiter geht es von Neuenfelde aus in Richtung Hamburger Innenstadt zum Jungfernstieg, wo eine nicht nur laut-, sondern auch argumentationsstarke Kundgebung stattfindet.
Mit Transparenten und rotwangigen Äpfeln friedlich ausgerüstet, teils in traditioneller Tracht und mit bäuerlichem Gerät, macht das Alte Land mobil (federführend der Landfrauenverein Neuenfelde, der Gartenbauverband Nord, das Landvolk Stade, Hamburgs Elbregion e.V. und das Schutzbündnis für Hamburgs Elbregion).
Die dramatische Situation und Gefährdung des größten Obstanbaugebietes Nordeuropas darf nicht länger überhört und vom Tisch gewischt werden! Das Hamburger Rathaus ist aufgerufen, nicht nur vom Fliegen zu träumen, sondern sich auch und gerade um die Belange des Alten Landes zu kümmern!(SyBo)
Pressemitteilung des Schutzbündnisses nach der Demo
Pressespiegel 2.12.2003:
- 8.9.2003
Regisseur und Rechtsgelehrter Prof. Hark Bohm antwortet dem Airbus-Chef Deutschland Gerhard Puttfarken auf dessen Einladung nach Finkenwerder.
Lesenswerter Schlagabtausch im Hamburger Abendblatt für alle,
- denen das Thema noch immer nicht bekannt ist
- die sowieso schon alles wissen
- oder das Thema schon nicht mehr hören können
- 22.07.2003 Hamburger Senats teilt unter der Überschrift:
"Airbus A 380 Produktion in Finkenwerder" sein Finanzierungskonzept zur
"... Verlängerung der Start- und Landebahn in Finkenwerder um 589 m in Richtung Süden auf insgesamt 3273 m" mit.
Weiterer Flächenfraß sei angesagt,
"... damit ab 2006 eine Start- und Landebahn zur Verfügung steht, wie sie in Toulouse bereits vorhanden ist (3.500 m), wenn für die Produktion des Airbus A380 ein entsprechender Bedarf nachgewiesen wird"
Nach der teilweisen Zuschüttung des Mühlenberger Lochs steht nun die Zerstörung des Dorfes Neuenfelde im Hamburger Teil des Alten Landes zur Debatte. In einem neuen Planfeststellungsverfahren soll das Obstanbauquartier Rosengarten mit seinem 900 Jahre alten Ringdeich und Höfen einer erneuten Verlängerung der Landebahn weichen. In Salamitaktik stehen Dorf, Kirche und das Alte Land, das größte Obstanbaugebiet Europas, auf dem Spiel. Was das alles kostet, berichtet die Pressemitteilung leider nicht ...
- 11.7.2003 "Fliegen, bis der Geier kommt".
Das Manager-Magazin schildert den "Sturzflug" der Airlines, der desaströse Auswirkung auf die Flugzeugindustrie erwarten läßt.
- Samstag, 8. März 2003 DIE WELT berichtet im Hamburgteil:
„Verleger Bauer hält A380-Produktion für „Wahnsinn“ “
„Großverleger Heinz Bauer hat die geplante Teil-Produktion des Airbus A 380 in Hamburg als „betriebswirtschaftlichen Wahnsinn“ bezeichnet. „Das ist typischer Staatskapitalismus. Hamburg investiert 750 Millionen Euro Steuergelder, die nie zu amortisieren sind“, sagte der Verleger in einem Streitgespräch beim „Hamburger Abendblatt“, an dem auch Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) teilnahm. Bauer kritisierte, dass jeder versprochene Arbeitsplatz mit 375000 Euro subventioniert werde und meinte: „Da kann ich nur sagen: Gute Nacht, Hamburg.“ Uldall verteidigte die Investitionen dagegen als zukunftsweisend. „Durch den Multiplikator-Effekt werden indirekt noch viel mehr als 4000 Arbeitsplätze entstehen“, sagte Uldall. Die Stadt investiert in den Geländeausbau 750 Millionen Euro. dno “
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Samstag, 8. März 2003 Hamburger Abendblatt veröffentlicht das lange angekündigte
Interview mit Regisseur Prof. Hark Bohm, dem Hamburger Verleger Bauer und dem Hamburger Wirtschafts-Senator Uldall:
„
A380: Bringt er wirklich Arbeitsplätze? Muss die Landebahn unbedingt verlängert werden? Das Abendblatt brachte die Widersacher Hark Bohm, Heinz Bauer ("Bravo", "TV Movie") mit Wirtschaftssenator Gunnar Uldall, der für den Riesenairbus kämpft, erstmals an einem Konferenztisch zusammen.„
-
07.03.2003 Spiegel veröffentlicht online:
Streitgespräch zur Airbus-Erweiterung: „Rechtsstaat außer Kraft“
Die Erweiterung des Airbus-Werks in Hamburg-Finkenwerder wird zur
Grundsatzfrage. Lohnen sich staatliche Subventionen von Hunderten
Millionen Euro für das bloße Versprechen auf mehr Arbeitsplätze? EinStreitgespräch zwischen dem Regisseur Hark Bohm und dem ehemaligen Hamburger Wirtschaftssenator Thomas Mirow (SPD) über industrielle Großprojekte und Bürgerrechte am Beispiel Airbus.
Fortsetzung des Streitgesprächs in mehreren Teilen! Bitte alle anklicken, laden sich auf jeweils neuer Seite bequem im Hintergrund:
„Rechtsstaat außer Kraft“ (2)
„Rechtsstaat außer Kraft“ (3)
„Rechtsstaat außer Kraft“ (4)
„Rechtsstaat außer Kraft“ (5)
- 15.1.2003 „ Die Landebahnlüge “ Die Süddeutsche Zeitung berichtet.
- 14.12.2002 Künstler fordern Aufklärung und Baustopp! Offener Brief an Hamburgs Politiker. Das Hamburger Abendblatt berichtet.
-
28.11.2002 Verfassungsbeschwerde zum Planfeststellungsbeschluß 1993 nicht angenommen:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde mehrerer Eigentümer, deren Grundstücke in der An- und Abflugschneise des Sonderlandeplatzes Hamburg-Finkenwerder liegen, mit Beschluss vom 11.November 2002 - 1 BvR 218/99 -
nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Hamburg-Finkenwerder aus dem Jahre 1993. Die Eigentümer hatten gegen die Planfesstellung der Freien und Hansestadt Hamburg im Jahre 1993 geklagt, die die Verlängerung der Start- und Landebahn um 393 Meter und Änderung der Rollwege und Abstellflächen genehmigte.
Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 102/2002 zum Ausbau des Sonderlandeplatzes Hamburg-Finkenwerder im Jahre 1993
Die TAZ berichtet am 29.11.2002 desweiteren:
"Gegen die erneute Pistenverlängerung sind zurzeit mehr als 200 Klagen anhängig. Im September hatte das Verwaltungsgericht den neuerlichen Planfeststellungsbeschluss aufgehoben, einen vorläufigen Baustopp in der bereits teilweise zugeschütteten Elbbucht Mühlenberger Loch aber abgelehnt. Dagegen haben die Kläger das Oberverwaltungsgericht angerufen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Inzwischen hat Airbus eine nochmalige - dritte - Verlängerung bis in das Obstbauerndorf Neuenfelde hinein beantragt. Über diese Pläne wollen Wirtschaftsbehörde und Konzern in zwei Wochen öffentlich informieren...Infoveranstaltung am Di., den 10. Dezember, um 18.30 Uhr in der Aula der Gesamtschule Finkenwerder, Norderschulweg 14
"
-
2.10.2002 Presseerklärung der Verwaltungsgerichte Hamburg zum
Verfahren über den Planfeststellungsbeschluss "DA-Erweiterung A3XX" vor dem Verwaltungsgericht:
Urteilsgründe des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 27.08.2002 (15 VG 1383/2002) liegen vor
Das Gericht lehnt Baustopp ab (15 VG 3906/2002)
- 10.September 2002: Pressemitteilung des Schutzbündnisses für Hamburgs Elbregion

- 10.September 2002:
Pressemitteilung der Rechtsanwälte Dr.Peter C.Mohr und Partner:
Mühlenberger Loch: weiterer Erfolg für die Kläger
Verwaltungsgericht hebt Planfeststellungsbeschluss zur Airbus-Erweiterung auf
Soeben hat das Verwaltungsgericht Hamburg das mit Spannung erwartete erste Urteil zur geplanten Airbus-Werksweiterung bekanntgegeben und den Klägern vollumfänglich Recht gegeben. Der Planfeststellungsbeschluss der Wirtschaftsbehörde Hamburg vom 08.05.2000 ist antragsgemäß aufgehoben worden.
Mit dem heutigen Urteil ist die Rechtsgrundlage für alle bereits durchgeführten und noch geplanten Arbeiten im Mühlenberger Loch entfallen.
Rechtsanwalt Dr. Peter C. Mohr zum Urteil: "Dies ist ein großartiger Erfolg für die Klägergruppe und eine Bestätigung unserer intensiven Arbeit. Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil eine wichtige Grundlage für die noch ausstehenden weiteren Gerichtsverfahren sein wird."
Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck: "Die von der Vorsitzenden Richterin Frau Dr. Susanne Rubbert mitgeteilte Begründung des Urteils ist außerordentlich überzeugend. Das Urteil steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und wird daher nach unserer Überzeugung Bestand haben."
Hamburg, 10.09.2002
Dr. Peter C. Mohr/ Rechtsanwalt
Rüdiger Nebelsieck/Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- 10.September 2002: Die Pressestelle der Verwaltungsgerichte Hamburg teilt mit:
" Verwaltungsgericht Hamburg hebt den Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Airbus-Geländes in Hamburg-Finkenwerder auf
Das Verwaltungsgericht Hamburg Kammer 15 hat den Verfahrensbeteiligten heute den Tenor der Entscheidung über die am 27. August 2002 verhandelten Klagen gegen das Vorhaben zur Erweiterung des Airbus-Geländes in Hamburg-Finkenwerder (Mühlenberger Loch) bekannt gegeben. Das Verwaltungsgericht hat den Klagen stattgegeben und den zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschluss der Freien und Hansestadt Hamburg aufgehoben.
Die Entscheidungsgründe des Urteils liegen noch nicht vor. Das schriftliche Urteil wird frühestens in ca. zwei Wochen vorliegen.
Zusammen mit dem Entscheidungstenor hat das Verwaltungsgericht den Prozessbeteiligten wesentliche Gründe seiner Entscheidung telefonisch mitgeteilt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts beeinträchtigt die zu erwartende Zunahme des Fluglärms angesichts der Zahl und der Höhe der maximalen Lärmpegel die Kläger in rechtlich erheblicher Weise in der Nutzung ihrer Grundstücke. Diese Beeinträchtigung stelle einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht dar, der einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung bedürfe. Eine solche Ermächtigung enthalte das Luftverkehrsgesetz nicht. Es privilegiere nur öffentliche Verkehrsflughäfen hinsichtlich des von Anwohnern hinzunehmenden Lärms, nicht aber den Werkslandeplatz eines privaten Unternehmens. Auch das jüngst von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossene Gesetz ("lex airbus") legitimiere den Eingriff in das Eigentum der Kläger nicht. Dem Hamburgischen Landesgesetzgeber fehle die erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Für Angelegenheiten des Luftverkehrs sei ausschließlich der Bundestag zuständig.
Weitere Auskünfte zum Inhalt der Entscheidung sind erst möglich, wenn das schriftliche Urteil den Beteiligten zugestellt worden ist. Die nicht rechtskräftige Entscheidung ändert vorerst nichts daran, dass die Bauarbeiten fortgesetzt werden dürfen.
Rückfragen:
Pressestelle der Verwaltungsgerichte, Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
Telefon: (0 40) 4 28 54 41 47
E-Mail:Angelika.Huusmann@ovg.justiz.hamburg.de "
- 27.August 2002: Das Hauptsacheverfahren zur Airbuserweiterung wird vor dem Hamburger Verwaltungsgericht verhandelt. Urteil oder Entscheidung wird in frühesten 14 Tagen bekannt gegeben und zugestellt. Pressemitteilung der Verwaltungsgerichte
- 9.August 2002: "Sprengt den Rheinfall in Schaffhausen!" Unter dieser provokanten Überschrift wird in der neuesten ZEIT geschildert, wie es dazu kam, daß Rhein und Bodensee noch heute im Dreiländereck "fließend" Bestand haben. Dabei erfahren wir, daß bis an den Bodensee durchgedrungen ist, welcher Frevel zur Zeit in Hamburg geschieht! Der Historiker Tobias Engelsing jubelt in Constanz: "Während in anderen Gegenden Deutschlands und Europas, am Guadiana in Portugal oder an der Elbe bei Hamburg, die industrielle Zerstörung besinnungslos weitergeht, ist hier die Vision von Kraftwerken, Kaianlagen, von Chemiewerken und Großflughäfen glücklich vergessen."
- 19.7.2002: Dr.Peter C.Mohr, Rechtsanwalt der Kläger gegen die Airbuserweiterung, rügt die Falschmeldungen des Hamburger Abendblatts ...
- 16.Juli 2002: Chirac weiht "Endmontagestandort" Toulouse ein, zehn Hektar große Halle für Endmontage des A380 ist im Bau (490 mal 250 Meter).
"In Hamburg begann im April der Bau einer ersten Montagehalle für den A380, die im Frühjahr 2003 fertig gestellt sein soll. Dort werden Bug- und Heckteile des Rumpfes zusammengefügt. Der juristische Streit in der Hansestadt über den Werksausbau, für den das gröþte Süßwasserwatt Europas zugeschüttet wurde, ist allerdings noch nicht beendet. Den Gerichten liegen noch zahlreiche Klagen von Anwohnern vor."(AP)
- 12.7.2002: Das Hamburger Verwaltungsgericht gibt denTermin für die Verhandlung des Hauptsacheverfahrens bekannt.
- 31.05.2002 Prof.Dr.Jörn Wittern, Hamburg:
Offener Brief an den Präses der Behörde für Bau und Verkehr, Herrn Senator Mario Mettbach
Ein wohlbegründeter Appell an Senator Mettbach, Airbusentwicklung, die Interessen des Alten Landes und die Entwicklung der Verkehrssituation in einem ausgewogenen Gleichgewicht zu halten ...
- Das Umweltbundesamt führt per Internet eine Umfrage zur Lärmbelästigung in Deutschland durch. Auch Sie sind gefragt! Bitte machen Sie mit!
- 29.5.2002 Prof.Dr.Hans-Joachim Koch, Universität Hamburg, gibt dem Hamburger Abendblatt ein Interview zur momentanen Rechtssituation. Mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts im Hauptsacheverfahren wird in etwa zwei Monaten gerechnet.
- 11.5.2002 SPIEGEL ONLINE: "Auf Schlick gebaut. Die Erweiterungsfläche des Airbus-Werks in der Elbe steht auf instabilerem Grund als bislang gedacht. Wissenschaftler, die im April 2001 ein Gutachten zur Schlickproblematik an der Baustelle im Mühlenberger Loch bei Hamburg-Finkenwerder erstellt hatten, äußerten jetzt erhebliche Zweifel an der Seriosität der Planungen. "
Offener Brief:
10.5.2002 Weitere Landebahnerweiterung würde den Ruin der barocken Neuenfelder Kirche mit ihrer international berühmten Arp-Schnitger-Orgel bedeuten!
Über 500 Organisten aus der ganzen Welt und die Orgelfachwelt apellieren an Hamburgers Bürgermeister in einem offenen Brief auf der Web-Site www.schnitgerorgel.de!
- 30.4.2002 Senat entschließt sich doch für A26 und Ortsumgehung Finkenwerder (Presseerklärung des Senats vom 30.4.02 als PDF), Altländer Bauern sind durch den nachteiligen Verlauf der Trasse in ihrer Existenz bedroht und werden klagen. Das Tageblatt berichtet am 2.5.02.
- 26.4.2002 Schneidende Fragen: Prof.Dr.Jörn Wittern schreibt einen Leserbrief an das Hamburger Abendblatt zur Kommentierung der Landebahnerweiterung
- 24.4.2002 Airbus teilt Senat mit, daß Landebahnverlängerung nötig sei.
Das SCHUTZBÜNDNISS FÜR HAMBURGS ELBREGION veröffentlicht dazu eine Pressemitteilung (bitte hier als PDF aufrufen):
"Größenwahn in Salamitaktik - Airbus und Senatspolitiker wollen weitere Verlängerung
der Start- und Landebahn"
Die Welt, TAZ: "Airbus will immer mehr", TAZ (Kommentar) und Hamburger Abendblatt berichten.
- 22.4.2002 Grundsteinlegung der Airbus-Halle
- 12.4.2002 DIE WELT titelt: "Altes Land soll Weltkulturerbe werden"
- 29.3.2002 Spiegel-TV hat die Magazin-Sendung vom 24.3.2002 über die " gigantische Geldvernichtung im Mühlenberger Loch " als Video ins Internet gesetzt:
VIDEO: " Völlig abgehoben - warum Hamburg mit dem neuen Super-Airbus auf ein Desaster zusteuert
Die Aufschüttung der Elbe für den Bau des Großraum-Airbus A380 wird zum Fiasko für die Hamburger Steuerzahler. Nachdem die Stadt mehr als 300 Millionen Euro verbaut und mit dem Mühlenberger Loch ein in Europa einzigartiges Süßwasserwatt zerstört hat, droht der Elbmetropole ein Desaster. "
Falls Sie kein RealAudio/Video-Plugin haben, können Sie sich die kostenlose Version des " Real Player " aus dem Internet herunterladen (Systemanforderungen beachten). Es lohnt sich!
- 28.3.2002 Prof.Dr.Jörn Wittern schenkt Hamburg zu Ostern ein neues Rechenbuch mit Zahlenspielen:
"Eine Reise ins Märchenland der Flugzeuge und Air-Ports".
DAS NEUE HAMBURGER AIRBUS-RECHENBUCH ... 
- 24.3.2002 22.25 Uhr: SPIEGEL TV "über den Schlamassel im Elbschlick und seine Ursachen."
Stefan Aust läßt die "rot-grüne Luftblase" in seiner RTL-Sendung platzen und klärt auf: "WARUM HAMBURG MIT DEM NEUEN SUPER-AIRBUS AUF EIN DESASTER ZUSTEUERT". Falls Sie die brilliante Sendung verpaßt haben, im Internet finden Sie eine ausführliche Textdokumentation unter der Headline: "Völlig abgehoben" " Die Aufschüttung der Elbe für den Bau des Großraum-Airbus A380 wird zum Fiasko für die Hamburger Steuerzahler. Nachdem die Stadt mehr als 300 Millionen Euro verbaut und mit dem Mühlenberger Loch ein in Europa einzigartiges Süßwasserwatt zerstört hat, droht der Elbmetropole ein Desaster. "
- 18.3.2002 Der Spiegel (12/2002, S.18) veröffentlicht unter der Überschrift
"Schöngeredet", daß der 5,99-Prozent-Anteil der Stadt Hamburg an der DaimlerChrysler Luft- und Raumfahrt Holding, der die Zuschüttung für die Airbus-Werkerweiterung wesentlich finanzieren sollte, nur noch die Hälfte wert sei. Der Anteil wäre, "im Vergleich zu früher, günstig zu haben, beträgt der Börsenwert des Pakets zurzeit doch nur noch rund 200 Millionen Euro." Eindrucksvolles Luftfoto von der Zerstörung des Mühlenberger Lochs von Floris Helmers / Sky Photo begleitet den Artikel.
- Der Bericht und Kommentar im Hamburger Abendblatt vom 15.3.2002
"Airbus steht für Arbeitsplätze"
hat Professor Wittern außer zu Ärger auch zu dem beigefügten Brief an den Verfasser animiert.
Seine Deutung der Arbeitsplatzsituation endet mit dem Wunsch an das Hamburger Abendblatt:
"... Was ich mir allerdings wünschte, wären Kommentare und Berichte in Ihrer Zeitung, welche Ihre Leser wenigstens auf die Einseitigkeit der Informationen durch die Airbuswerke und die interessierten politischen und wirtschaftlichen Gruppen hinweisen ..."
- 12.3.2002: DIE WELT berichtet: "Flugbewegungen erheblich reduziert: Statt 35 nur noch 27 Flugbewegungen pro Tag".
Der Planfeststellungsbeschluß zur Airbus-Werkserweiterung wurde auf Antrag der Airbus von der Wirtschaftsbehörde entsprechend geändert. Unter dem Druck von Lärmgutachten, die die Anwälte der Kläger vorlegten, hat die Airbus Deutschland GmbH erste Konsequenzen gezogen
- 11.3.2002: Den neuen Spiegel Nr.11 besorgen! Den Artikel auf S.38 ff. von Alexander Jung, Renate Nimtz-Köster und Gunther Latsch mit brillianten Fotos und Abbildungen sollten Sie gelesen haben:
"Hochfliegende Pläne, harte Landung" und "Schlamassel im Elbschlick."
"Die Erweiterung des Hamburger Airbus-Werksgeländes, wo Teile des Großraumflugzeugs A380 produziert werden sollen, wird zum Desaster. Das Finanzierungskonzept für die Elbaufschüttung ist geplatzt. Richter erklärten Teile der Planung für rechtswidrig. Ein Baustopp droht. Und: Es gibt Probleme beim Fundament der neuen Halle. Der Baugrund sackt."
- 9.3.2002: Spiegel online berichtet: "Finanzkonzept für Airbus-Werkerweiterung geplatzt", da Daimler-Chrysler nicht von der Freien und Hansestadt Hamburg den Airbus-Unternehmensanteil für 403 Mio Euro, wie im Haushaltsplan vorgesehen, erwerben wird. Die Zwischenfinanzierung dieser Finanzlücke wird jährlich 16,9 Millionen Euro an Zinsen verschlingen. Weitere "Kosten ohne Ende" für die Stadt wegen zu erwartender Bodensenkungen ...
- 9.3.2002 Das Tageblatt veröffentlicht Luftfotos von Hahnöfersand und berichtet über die dortigen "Ausgleichsmaßnahmen". Diese werden jedoch bei weitem nicht den Schaden im Mühlenberger Loch kompensieren können und stellen als solche bereits einen erheblichen Eingriff in die Natur dar. Zudem zittern die Altländer um die Deichsicherheit.
Stellen Sie sich vor, Sie sitzen auf dem Ponton des Fähranlegers Teufelsbrück im Café "Engel" und ein Containerriese kommt auf Sie zu ... Tatsächlich ist am 7.3.2002 morgens vor Teufelsbrück ein Containerfrachter aus dem Ruder gelaufen, hat Anleger und Café "Engel" gerammt und zerstört. Die östliche Anleger-Brücke ist aus ihren Angeln gehoben worden und in die Elbe gestürzt. Drei Menschen konnten gerettet werden, verkeilter Frachter und Ponton wurden eilig noch während der Flut abgeschleppt. Am Abend waren die Bergungsarbeiten nicht abgeschlossen und die Anlegestelle ist gesperrt. Der Ausstellungs-Container, in dem für die Airbuserweiterung geworben wird, schaukelt einsam auf dem verbliebenen, westlichen Schwimmponton - Zutritt verboten.
Das war nun die dritte Havarie seit einem Jahr. Gleichwohl haben die Arbeiten zur Aufschüttung einer Airbus-Landenase in die Elbe am Ufer Finkenwerder begonnen. Das wird die Elbe gefährlich verengen und das Unfallrisiko weiter steigern.
DIE WELT berichtet von dem aktuellen Unfall und den entstandenen Schaden in ca. 1,5 Millionen Euro.
- ES GESCHAH VOR EINEM JAHR
20.2.2001 - Der Baustopp für die Erweiterung des Airbus-Geländes in der Elbbucht Mühlenberger Loch wird vom Hamburger Oberverwaltungsgericht aufgehoben. Und, was ist nun daraus geworden? Von ersten Bauproblemen berichtet die WELT und von ersten Zweifeln am Planfeststellungsverfahren das Hamburger Abendblatt... und wie lautete des Sängers Lied, nach der sehnsüchtig klagenden Melodie der Capri Fischer vorgetragen? Elbbucht-Surfer sind auch darüber bestens informiert. Übrigens: 18.000 Mal wurde elbbucht.de im letzten Jahr besucht,190.000 mal angeklickt und über 2 Millionen KBytes abgerufen. Die Besucher kamen aus der ganzen Welt, aus Deutschland, Canada, Australien, Nepal, Brasilien, der Schweiz, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Schweden, Spanien, Portugal, Großbritanien, Island, Finnland, Österreich, Ungarn, Polen, Litauen, den USA... und natürlich von vielen nicht zu lokalisierenden Firmenrechnern. In 7,5% der Klicks trat der Rechner pollux.airbus.de in Aktion. Hi, You are welcome! Rettet das Mühlenberger Loch!
- 20.02.2002 Lex Airbus soll laut Hamburger Abendblatt heute in der Bürgerschaft verhandelt werden. Das Schutzbündnis für Hamburgs Elbregion leistet Argumentationshilfe: Offener Brief zum Lex Airbus bitte hier als PDF herunterladen!
- 19.02.2002 " Hamburg regiert und das Alte Land krepiert! " Mit über 200 Treckern und dekorierten Wagen ziehen die Obstbauern des Alten Landes unter Protest vor das Hamburger Rathaus. Airbus-Erweiterung, neue Autobahnen und Zubringerstraßen, die Deichverlegung Hahnöfersand und die drohende Landebahnerweiterung für den A380 drohen das größte Obstanbaugebiet Europas zu zerstückeln und zu zerstören. Über 1.000 hochmoderne Obstbaubetriebe und eine jahrhundertealte Kulturlandschaft drohen geopfert zu werden. Die Obstbauern fordern den Baustopp im Mühlenberger Loch und prangern das "Lex Airbus", das die Gemeinnützigkeit der Airbus-Arbeitsplätze festschreiben soll, ihre eigenen jedoch ruiniert und der Enteignung von Höfen Tor und Tür öffnen würde, als "Ermächtigungsgesetz" des Hamburger Senats an. Der neue Hamburger Bürgermeister war leider nicht zugegen, um den für ihn mitgebrachten Korb roter Äpfel aus dem Alten Land entgegen zu nehmen. Schade - da hat er etwas verpaßt! (SyBo)
- 14.2.2002 Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt das Verwaltungsgericht Schleswig ohne "Einschränkung": Ausgleichsfläche in Haseldorf rechtlich nicht zulässig.
Der Eingriff in das europäische Schutzgebiet Mühlenberger Loch darf jedoch ohne Ausgleich nicht vorgenommen werden und ist somit unrechtmäßig. Baustopp im Mühlenberger Loch wäre die konsequente Folge.
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Allerdings wurde heute im Mühlenberger Loch weitergearbeitet und das Zerstörungswerk unbeirrt fortgesetzt.
Rechtsanwalt Nebelsieck, der die klagenden Naturschutzverbände BUND, NABU und den Verein zum Schutz des Mühlenberger Loches vertritt, erklärt in seiner Pressenachricht: "Wir werden kurzfristig - unabhängig von den laufenden gerichtlichen Verfahren - erneut beantragen, den Planfeststellungsbeschluß von Amts wegen aufzuheben. Die Reaktion der Wirtschaftsbehörde wird in aller Deutlichkeit aufzeigen, wie sie es mit der Bindung an Gesetz und Recht hält." |
Das Urteil des OVG Schleswig vom 12.2.2002 ist auf dieser Website nachzulesen.
Presseerklärung des NaBu Schleswig-Holstein.
- 6.2.2002 Der Hamburger Senat hat einen Gesetzentwurf zur Gemeinnützigkeit des Ansiedlungsprojekts Airbus verabschiedet, der nach Angaben der federführenden Wirtschaftsbehörde der "weiteren Sicherung des Luftfahrtindustriestandortes Hamburg" dienen soll. Die Zustimmung der Bürgerschaft steht noch aus.
Pressemitteilung des Senats als PDF-Dokument hier herunterladen. DIE WELT berichtet, Kommentar von Uwe Bahnsen.
 10. Januar 2002 um 19.30 Uhr: Im Gemeindesaal der Christuskirche in Othmarschen versammelten sich ca 300 Bürger und führten mit Vertretern der neuen Hamburger Regierung eine äußerst engagierte Diskussion. Thema "Rechtswidrige Zerstörung des MüLo, Rechtsstaatlichkeit und Rückbau durch den neuen Senat?" Vorträge von Prof. Dr. Hartmut Kausch von der Uni Hamburg und Dr. Andreas Fisahn von der Uni Bremen leiteten die Veranstaltung ein und fanden größten Beifall. Freundlicherweise hat Herr Prof.Dr.Kausch seine Power Point Präsentation: "Die ökologische Bedeutung des Mühlenberger Loches für die Elbe" zur Veröffentlichung auf dieser Website zur Verfügung gestellt. Jetzt hier aufrufbar!
- 10.10.2001 Verwaltungsgericht Schleswig stoppt Ausgleichsmaßnahme Haseldorfer Marsch.
Im Eilverfahren stellt das Gericht eindeutig fest, dass ein bereits hochwertiges, nach europäischem Recht geschütztes Naturschutzgebiet wie die Haseldorfer Marsch nicht aufwertungsfähig und -bedürftig ist, was für einen möglichen Ausgleich rechtlich zwingend erforderlich wäre. Die Umgestaltungsmaßnahmen von Haseldorfer Marsch und Twielenflether Sand wären ihrerseits als Eingriffe in die Natur zu bewerten, die geplanten Eingriffe werden in dem konkreten Fall nicht ausgeglichen. Auch sind die Maßnahmen nicht mit der vorhandenen Naturschutzgebietsverordnung vereinbar. Schließlich hat das Gericht ernsthafte Zweifel angemeldet, dass die geplante Maßnahme in Einklang mit dem einschlägigen europäischen Naturschutzrecht steht.
Mehr in der Presseerklärung des NaBu und BUND vom 16.10.2002
- 13.9.2001 Presseerklärung der Rechtsanwälte Dr.Peter C. Mohr und Partner:
Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Verfassungsbeschwerden privater Kläger und von Verbänden nicht zur Entscheidung an. Bundesverfassungsgericht hält Klärung der Rechtslage im Hauptsacheverfahren für ausreichend
Mit heute veröffentlichtem Beschluß vom 05.09.2001 hat das BVerfG (Pressemitteilung Nr. 90/2001) die von unseren Mandanten angestrengte Verfassungsbeschwerden gegen die Eilentscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg zur geplanten Airbus-Erweiterung nicht zur Entscheidung angenommen.
Zur Begründung hat das Gericht im wesentlichen darauf verwiesen, aus verfassungsrechtlicher Sicht sei eine Eilentscheidung nicht geboten, weil die wesentlichen Rechtsfragen noch im Hauptsacheverfahren vor den hierfür zuständigen Verwaltungsgerichten entschieden werden könnten. Dies sei ausreichend, weil der verfassungsrechtlich interessierende Fluglärm erst ab dem Jahr 2004 beginnen werde.
Die Entscheidung hat zur Folge, daß weiterhin unklar bleibt, ob die beabsichtigte Teilproduktion des Airbus A 380 jemals in Hamburg durchgeführt werden darf. Zugleich schreitet die Zerstörung des Mühlenberger Loches voran.
Für die von uns vertretenen privaten Kläger und Naturschutzverbände werden wir vor diesem Hintergrund weiterhin alles uns Mögliche tun, auf eine zügige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg in den dort anhängigen Hauptsacheverfahren hinzuwirken.
Dr. Peter C. Mohr (Rechtsanwalt) Rüdiger Nebelsieck (Rechtsanwalt)
Baugeschehen 17.8.2001: vom Hirschpark aus gesehen
- Montag, 13.August 2001: Regentag in Blankenese: Bei einem Spaziergang auf der Blankeneser Bahnhofstraße fällt eine große Vielfalt von Plakaten auf. Eine trockene Fotodokumentation dieser Blankeneser Ansichten für Sie zum Anklicken.
- 6.August 2001: Der Spiegel veröffentlicht im aktuellen Wirtschaftsteil: " Milliarden-Hilfe für Riesenflieger. Rund 1,3 Milliarden Mark gibt Hamburg aus, damit der Riesen-Airbus A380 an der Elbe gebaut wird. Jeder Arbeitsplatz kostet den Steuerzahler mindestens 325.000 Mark. Kann sich dieser gewaltige Aufwand jemals rechnen? "
In Teil I wird zunächst mit den " völlig abgehobenen " Subventionen abgerechnet, Teil II folgt.
- Am Sonntag, dem 15.Juli 2001: Das Schutzbündnis für Hamburgs Elbregion entert die neu aufgespülte Fläche im Mühlenberger Loch und "verhängt" mit einem weithin sichtbaren Transparent symbolisch den lange überfälligen " Baustopp ". Krumdal.de berichtet hautnah, Presse ist mittenmang:Pressespiegel
- Anfang Juli 2001: Die EADS läßt im Hamburger Westen beidseitig der Elbe Glanzprospekte als Postwurfsendung verteilen. Die Zerstörung des Mühlenberger Lochs und die Belastung der Region wird unter gewaltigem Werbeaufwand "glänzend" dargestellt. Im Fachjargon wird diese Maßnahme als "positive Risikokommunikation" bezeichnet. Die umworbene Nachbarschaft reagiert "not amused".
- In der Nacht vom Freitag, dem 29.06.2001 zum Samstag demonstrative Nachtwache
vor dem EADS-Werkstor in HH-Finkenwerder
Baugeschehen 29.6.2001: vom Hirschpark aus gesehen
- 19.5.2001: Elbufer-Kabarett online!
- 15.5.2001: Bundesverfassungsgericht gibt Beschluß zum Eilantrag der Verbände bekannt: Kein Baustopp im Mühlenberger Loch, da keine Klagbefugnis. Presseerklärung des BVerfG. Spiegel online berichtet.
- 9.Mai 2001: Die Baubehörde teilt RA Dr.P.C.Mohr mit: Fa.Möbius hat den "Antrag auf Ausnahme von §1 der Verordnung zur Bekämpfung gesundheitsgefährdenden Lärms (LärmVO) ", den sie am 11.4.01 gestellt hatte, zurückgezogen.
Damit ist sichergestellt:
Die Ruhe störende Nachtarbeit bei der Zuschüttung des Mühlenberger Lochs ist nicht erlaubt. 35dB dürfen zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens nicht überschritten werden.
Zudem ist die Verwendung von Schlagrammen auf eine werktägliche Betriebszeit von 2 Stunden laut OVG-Beschluß beschränkt.
Wenn die Rammbären und Bagger im Mühlenberger Loch Ihre Nachtruhe trotzdem stören, Wasserschutzpolizei Revier 1 anrufen:
Wache Tel. 428 66 51 -10, -11, -12, Revierführer Herr Meywald -00, Herr Gottwald -20.
Die Realisierungsgesellschaft ist unter der Telefonnr. 30 05 04 - 01 (Zentrale), - 82 (Herr Stadie) und -85 (Herr Wiedemeyer) zu erreichen.
- Spiegel berichtet am 7.Mai 2001: Riesenprobleme in Frankreich. Straßen und Brücken zu schmal für den Transport der Riesenteile von Bordeaux nach Toulouse.
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